ticker
Schriftgröße A A A
So erreichen Sie uns:
Tel.: 01/21701 - 8500
Fax: 01/21701 - 8260
info@vorsorgekasse.at
Nachhaltigkeit
Auszeichnungen
Leitbild
vorsorgeinfo cover

<< Zurück

Download

 

 vbv vk vorsorgepyramide

 

>> VBV - VorsorgeINFO-Broschüre

>> flagg grait britain VBV - VorsorgeINFO-Brochure flagger g usa


Beitritt

>>VBV Beitrittsvertrag: Leitzahl 71.600

>> flagg grait britain flagger g usa VBV membership

Sie können den Beitrittsvertrag gleich am PC ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterfertigt an uns retournieren (postalisch oder per Fax). Zusätzlich benötigen wir die Kopie eines Lichtbildausweises von der unterschriftsberechtigten Person, sowie bei einer juristischen Person eine Kopie vom Firmenbuchauszug.

An:
VBV – Vorsorgekasse AG
Obere Donaustraße 49 – 53, 1020 Wien
Fax-Nummer: 01/21701 - 8260

Nach dem Grundsatz „ein Arbeitgeber – eine Vorsorgekasse“ kann jedes Unternehmen nur einer Vorsorgekasse beitreten. Die Auswahl dieser Vorsorgekasse hat gemäß den Bestimmungen des BMVG zu erfolgen:

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so schließen der Arbeitgeber und der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Auswahl der Vorsorgekasse.

>>Betriebsvereinbarung

In Unternehmen ohne Betriebsrat ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Vorsorgekasse vorzuschlagen. Binnen einer Woche hat er alle Arbeitnehmer schriftlich (z.B.: per E-Mail) über die beabsichtigte Auswahl zu informieren.

Sollte binnen zwei Wochen ab Erteilung dieser Information gegen diese beabsichtigte Auswahl nicht mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer schriftlich Einwände erhoben haben, gilt die vorgeschlagene Vorsorgekasse als ausgewählt.

>>VBV - Informationsblatt Arbeitgeber
>>VBV - Informationsblatt Arbeitnehmer

Wechsel zur VBV Vorsorgekasse

Mit dem Dokument „Kündigung Ihrer aktuellen Vorsorgekasse“ können Sie problemlos bis zum 30.06 eines Jahres Ihre aktuelle Vorsorgekasse kündigen. Bitte stellen Sie aber sicher, dass Sie vor der Kündigung bereits einen Vertrag mit der VBV - Vorsorgekasse geschlossen haben und informieren Sie sich über die genaue „Vorgehensweise“.

>>VBV - Beitrittsvertrag
>>Kündigung der anderen Vorsorgekasse
>>Vorgehensweise

Übertritt vom Altsystem in das System Abfertigung NEU

Obwohl das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) grundsätzlich nur auf neue Dienstverhältnisse nach dem 31.12.2002 Anwendung findet, kann sowohl auf Seiten des Dienstgebers als auch auf Seiten des Dienstnehmers der Wunsch bestehen, die Neuregelung auf bestehende Dienstverhältnisse anzuwenden. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, mittels Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins neue Recht überzutreten, wobei verschiedene Übertrittsvarianten vorgesehen sind.

Im Rahmen einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ein kollektiver Zwang besteht nicht), die spätestens bis 31.12.2012 zu erfolgen hat, kann für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Arbeitsverhältnisse die Übertragung von Altabfertigungsanwartschaften vereinbart werden.

Wird kein Übertragungsbetrag vereinbart, so besteht die Möglichkeit des „Einfrierens“ der Altansprüche („Teilübertritt“).

Abfertigungsanspruch

Abfertigung ALT

Nach

 

Zahl der

Monatsentgelte

3 Dienstjahren

2

5 Dienstjahren

3

10 Dienstjahren

4

15 Dienstjahren

6

20 Dienstjahren

9

25 Dienstjahren

12

Unser Dokument „Übertrittsszenario“ informiert Sie detailgenau welche Schritte bei einem Wechsel in das System Abfertigung NEU zu tätigen sind und welche Dokumente Sie benötigen.

>>Übertrittsszenario

Vollübertritt

Beim Vollübertritt werden fiktive Ansprüche in das System „NEU“ übertragen. Der Dienstnehmer wechselt dabei komplett in das neue System, was bedeutet, dass das alte Abfertigungsrecht auf ihn nicht mehr anzuwenden ist.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich den zu übertragenden Betrag frei wählen, wobei dieser weniger als den fiktiven Gesamtanspruch zum Zeitpunkt der Übertritts ausmachen kann. Die Begründung dafür liegt im Risikoausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Durch den Wechsel ins neue Recht fällt für den Dienstnehmer das Risiko des gänzlichen Verlustes seiner Abfertigung weg. Der für ihn ins neue System übertragene Betrag bleibt in der VBV voll erhalten. Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen.

Dokumente bei Einmalzahlung:

>>Vorgehensweise für den Arbeitgeber/Einmalzahlung
>>Interne Vereinbarung/Einmalzahlung
>>Ergänzung zum Beitrittsvertrag/Einmalzahlung
>>Datenblatt Arbeitnehmer

Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so ist zu beachten, dass die Aufteilung auf fünf Jahre erfolgen kann (mindestens mit je einem Fünftel). Bei Verteilung auf weniger als fünf Jahre können unterschiedlich hohe Zahlungen geleistet werden, wobei jedoch auch hier mindestens ein Fünftel des Übertragungsbetrages pro Jahr zu überweisen ist. Den einzelnen Raten sind 6 % Rechnungszinsen aufzuschlagen, die von der VBV dem Abfertigungskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden.

Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch abfertigungswirksame Art beendet wird. Hier muss bei ratenweiser Übertragung der zu diesem Zeitpunkt noch aushaftende Teil des Übertragungsbetrages sofort zur Gänze überwiesen werden. Bei abfertigungsschädlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Ratenzahlungen planmäßig weiter abzustatten.

Dokumente bei Ratenzahlung:

>>Vorgehensweise für den Arbeitgeber/Ratenzahlung
>>Interne Vereinbarung/Ratenzahlung
>>Ergänzung zum Beitrittsvertrag/Ratenzahlung
>>Datenblatt Arbeitnehmer

 

Teilübertritt

Einzelvereinbarung die im Einvernehmen beider Parteien geschlossen werden kann.

Bei einem Teilübertritt vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bisher angewachsene Altansprüche „einzufrieren“ und die jeweils zum Zeitpunkt des vereinbarten Übertritts bestehende Anzahl der Monatsentgelte stehen zu lassen. In welcher Staffel sich der Arbeitnehmer befindet hängt von der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses zum Stichtag ab.

>>Abfertigungsanspruch im Altsystem

Eingefroren werden auch kollektivvertragliche Ansprüche, jedoch nicht einzelvertragliche Ansprüche. Für einen Anspruch auf die eingefrorenen Monatsentgelte bedarf es einer abfertigungswirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstgeberkündigung, einvernehmliche Lösung, berechtigter vorzeitiger Austritt, unverschuldete Entlassung, Fristablauf, Pensionierung, Mutterschaftsaustritt und Kündigung bei Teilzeitbeschäftigung).

Auf die ab dem Stichtag in die VBV eingezahlten Beiträge, hat der Arbeitnehmer in jedem Fall Anspruch.

Teilübertritte sind auch nach dem 31.12.2012 möglich!

>>Interne Vereinbarung Teilübertritt

Willkommensschreiben/Information für neue Arbeitnehmer

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte in Bezug auf Abfertigung NEU aus Arbeitnehmersicht.

>>Willkommensschreiben

 

Beendigung des Dienstverhältnis (+ Vorgehensweise Todesfall)

Dieses Dokument informiert Sie über die Möglichkeit, wie und wann Sie über das für Sie eingezahlte Kapital verfügen können.

>>Beendigung des Dienstverhältnisses

Aufgrund steigender Nachfrage haben wir dieses Dokument in verschiedene Fremdsprachen – Englisch, Polnisch, Türkisch, Slowakisch, Kroatisch, Serbisch, Ungarisch, Tschechisch, Italienisch, Französisch und Slowenisch übersetzt.

>> Termination of employment & disposal options of the employee
>> fin du contrat de travail & possibilites de disposition offertes a l’employe
>> cessazione del rapporto di lavoro e possibilità di disporre del dipendente
>> prenehanje delovnega razmerja in možnosti razpolaganja z odpravnino delojemalca
>> Zakończenie stosunku pracy & możliwości rozporządzania przez pracownika
>> İş ilişkisinin sona erdirilmesi & çalişanin (parayi) kullanim olanaklari
>> Zakončenie pracovného pomeru & možnosti disponovania zamestnanca
>> Prekid radnog odnosa & Mogućnosti raspolaganja uposlenika
>> Prestanak radnog odnosa i mogućnosti raspolaganja zaposlenih otpremninom
>> A munkaviszony megszűnése & a munkavállaló rendelkezési lehetőségei
>> Ukončení pracovního poměru & dispoziční možnosti zaměstnance

 

Ebenso informieren wir über die Vorgehensweise bei Todesfall des Anwartschaftsberechtigten.

>>Vorgehensweise bei Todesfall

 

Geschäftsberichte

Hier finden Sie alle Geschäftsberichte der vergangenen Jahre:

>>Geschäftsbericht 2009
>>Geschäftsbericht 2008

>> flagge grait britain flagger g usa Anual Report 2008

>>Geschäftsbericht 2007
>>Geschäftsbericht 2006
>>Geschäftsbericht 2005
>>Geschäftsbericht 2004
>>Geschäftsbericht 2003
>>Geschäftsbericht 2002

 

Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)

Blättern Sie im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz.

>>BMSVG