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Vorteile für den Arbeitnehmer

Veranlagung erfolgt KESt- frei

Bruttokapitalgarantie auf alle einbezahlten Beiträge
Die Vorsorgekasse muss garantieren, dass der Anwartschaftsberechtigte zumindest die Summe der zugeflossenen Kapitalbeträge zuzüglich der allenfalls aus einer anderen Vorsorgekasse übertragenen Kapitalbeträge bei  Auszahlung erhält. Die Garantie ist in § 24 BMSVG geregelt.
Es handelt sich um eine Bruttogarantie. Das heißt, es müssen die eingezahlten Beiträge vor Abzug von Kosten für die Verwaltung oder die Veranlagung garantiert werden.

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Service der führenden Vorsorgekasse in Österreich

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Die Abfertigung NEU bedeutet mehr soziale Gerechtigkeit
Es kommen nunmehr alle Arbeitnehmer in den Genuss einer Abfertigung, auch Saisonniers, Lehrlinge, berufstätige Frauen mit kürzeren Arbeitsverhältnissen sowie geringfügig Beschäftigte, die im Altsystem nur sehr selten einen Abfertigungsanspruch erreicht haben.

Der Anspruch auf Abfertigung besteht ab dem ersten Tag der Beschäftigung und bleibt auch in Zeiten, in denen kein Entgelt bezogen wird (zB Karenz), aufrecht.

Die Abfertigung NEU bedeutet mehr Mobilität am Arbeitsmarkt
Die Abfertigung NEU verfällt nicht.
Auch jene Arbeitnehmer, die ihren Job häufig wechseln, behalten ihren Anspruch.
Die Ansprüche bleiben auch bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer oder bei begründeter fristloser Entlassung erhalten. – Allerdings wird das Guthaben dann nicht ausbezahlt, sondern für den Anwartschaftsberechtigten in der Vorsorgekasse weiter veranlagt.


>> Verfügungsanspruch und Verfügungsmöglichkeiten

Die Abfertigung NEU ist unabhängig vom Letzteinkommen
In dem Fall, dass das letzte Einkommen niedriger ist als das frühere, erhält der Arbeitnehmer trotzdem die volle Abfertigung (und nicht mehr nur die dem letzten Einkommen entsprechende). – In diesem Sinne ist die Höhe der Abfertigung im neuen System auch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht mehr gefährdet.