Die Abfertigung NEU bedeutet Klarheit
Mit der Beitragsleistung hat der Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt. Die Arbeitnehmeransprüche gehen auf die Vorsorgekasse über. Unternehmen haften künftig nicht mehr für Abfertigungsansprüche.
Damit wird auch die Betriebsübergabe erleichtert: Der Nachfolger hat keine Abfertigung für übernommene Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Die Abfertigung NEU bedeutet finanzielle Sicherheit und Kalkulierbarkeit
Durch die monatlichen Beitragsleistungen werden in Zukunft Zahlungsschwierigkeiten infolge von gehäuften Abfertigungszahlungen vermieden.
Dies begünstigt insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, da die Unternehmen monatliche Beiträge leisten anstatt Einmalzahlungen, die früher nicht selten Existenz bedrohend waren.
Die Abfertigung NEU vereinfacht die Finanzierung und die Bilanzierung
Die Finanzierung erfolgt in der Wertschöpfungsphase des Arbeitnehmers. Die Bilanzierung wird vereinfacht, da keine Abfertigungsrückstellungen mehr in der Bilanz aufscheinen – Vorteil für international tätige Unternehmen.
Die Abfertigung NEU bedeutet Flexibilität in der Personalpolitik
Das System Abfertigung NEU ermöglicht dem Unternehmen eine sehr flexible, an die jeweilige wirtschaftliche Situation angepasste, Personalpolitik.
Die Abfertigung NEU bedeutet volle steuerliche Absetzbarkeit der Beitragszahlungen
Die monatlichen Beitragszahlungen können zu 100 % als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.