Wann und wie kann ich über mein Guthaben verfügen?
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Wann und wie kann ich über mein Guthaben verfügen?
Freiberuflich Selbständige
Verfügungsanspruch:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
- 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder
- 2 Jahre nach Beendigung der Berufsausübung.
Jedenfalls aber
- nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
- bei Pensionsantritt.
Verfügungsmöglichkeiten:
- Weiterveranlagung in der VBV – Vorsorgekasse
- Übertragung des Betrages zwecks lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension in eine Pensionskasse oder in eine Pensionszusatzversicherung
- Übertragung an eine andere Betriebliche Vorsorgekasse
- Auszahlung des Kapitalbetrages (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
Selbständige (mit Krankenversicherungspflicht gem. GSVG)
Verfügungsanspruch:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
- nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung oder
- 2 Jahre nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit.
Jedenfalls aber
- nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
- bei Pensionsantritt.
Verfügungsmöglichkeiten:
- Weiterveranlagung in der VBV – Vorsorgekasse
- Übertragung des Betrages zwecks lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension in eine Pensionskasse oder in eine Pensionszusatzversicherung
- Übertragung an eine andere Betriebliche Vorsorgekasse
- Auszahlung des Kapitalbetrages (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
Betriebliche Vorsorge für Land- und Forstwirte
Verfügungsanspruch:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
- 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit
Jedenfalls aber
- nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
- bei Pensionsantritt.
Verfügungsmöglichkeiten:
- Weiterveranlagung in der VBV – Vorsorgekasse
- Übertragung des Betrages zwecks lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension in eine Pensionskasse oder in eine Pensionszusatzversicherung
- Übertragung an eine andere Betriebliche Vorsorgekasse
- Auszahlung des Kapitalbetrages (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
Rechtsanwälte
Verfügungsanspruch:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
- 2 Jahre nach Beendigung der Berufsausübung.it.
Jedenfalls aber
- nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
- bei Pensionsantritt.
Verfügungsmöglichkeiten:
- Weiterveranlagung in der
VBV – Vorsorgekasse
- Übertragung des Betrages zwecks lebenslanger, steuerfreier Zusatz-pension in eine Pensionskasse bei
der man bereits Berechtigter ist oder
in eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung
- Übertragung an eine andere Betriebliche Vorsorgekasse
- Auszahlung des Kapitalbetrages (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
Ziviltechniker
Verfügungsanspruch:
Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
- 2 Jahre nach Beendigung der Berufsausübung.it.
Jedenfalls aber
- nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder
- bei Pensionsantritt.
Verfügungsmöglichkeiten:
- Weiterveranlagung in der
VBV – Vorsorgekasse
- Übertragung des Betrages zwecks lebenslanger, steuerfreier Zusatz-pension in eine Pensionskasse bei
der man bereits Berechtigter ist oder
in eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung
- Übertragung an eine andere Betriebliche Vorsorgekasse
- Auszahlung des Kapitalbetrages (abzüglich 6 % Lohnsteuer)