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Steuerschonende Vorsorge
für Selbständige!

Die Abfertigung NEU wurde ausgeweitet
Die betriebliche Mitarbeitervorsorge wurde per 1.1.2008 verpflichtend auf Selbständige (Pflichtversicherte nach dem GSVG) ausgeweitet!

Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, andere Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb eines Jahres freiwillig für die Teilnahme entscheiden.

Nutzen Sie die Stärken der führenden betrieblichen Vorsorgekasse Österreichs:

 
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