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Betriebliche Vorsorge für
Selbständige

mit Krankenversicherungspflicht gem. GSVG

Die betriebliche Vorsorge ist mit Wirksamkeit ab 1.1.2008 auf Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, ausgeweitet. Die gesetzliche Basis bildet das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz), das gemäß § 52 bei dieser Personengruppe eine verpflichtende Beitragsleistung vorsieht. Die Beitragsleistung beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage, das sind derzeit 57.540 € p.a.).

Die Beiträge werden durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingehoben und an die jeweilige Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet.

 
>> zum Vertrag

 

-> VBV – Vorsorgekasse, Leitzahl 71.600

Ihre Vorteile:


Die VBV – Vorsorgekasse zeichnet sich durch eine hervorragende Datenverwaltung aus. Qualität, Offenheit und Transparenz sind oberstes Gebot. Mehrfache nationale Auszeichnungen (z.B.: durch die Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Kooperation mit Lebensministerium und Umweltbundesamt) sowie internationale Anerkennungen (durch die Global Reporting Initiative, GRI) bestätigen die offene Kommunikation und die nachhaltige Unternehmens- und Kundenorientierung!

Die Veranlagung der VBV – Vorsorgekasse ist vorsichtig, aber die Chancen nutzend ausgerichtet. Sicherheit steht an erster Stelle! Mit nachhaltigem Investment konnte die VBV – Vorsorgekasse für ihre Kunden seit Gründung im Jahr 2003 eine Performance von insgesamt rund 28% erwirtschaften und liegt damit über dem Branchenschnitt.

Betriebliche Vorsorge bedeutet mehr Sicherheit

Bei Beendigung der beruflichen Tätigkeit bleibt der Anspruch aus der betrieblichen Vorsorge gegenüber der VBV – Vorsorgekasse bestehen. Wie Sie jedoch darüber verfügen können, hängt von folgenden gesetzlichen Voraussetzungen ab:

Verfügungsanspruch:

Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und

Jedenfalls aber

 

Verfügungsmöglichkeiten:


Sollten Sie keine der oben angeführten Verfügungsmöglichkeiten erreicht haben, wird Ihr Kapital in der VBV – Vorsorgekasse gewinnbringend für Sie weiter veranlagt.

Einmal jährlich informieren wir Sie mittels einer Kontoinformation per Post an Ihre Privatadresse über die Entwicklung Ihres Vorsorgeguthabens.

Sie haben aber auch die Möglichkeit mit Ihrem persönlichen PIN Code auf der Homepage der VBV – Vorsorgekasse jederzeit in Ihr Konto Einblick zu nehmen (Internetkonto)!

 

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