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Betriebliche Vorsorge exklusiv
für Ziviltechniker

Die betriebliche Vorsorge ist mit Wirksamkeit ab 1.1.2010 auch für die Berufsgruppe der Ziviltechniker geöffnet. Die gesetzliche Basis bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG.

Ziviltechniker können innerhalb einer Übergangsfrist von 12 Monaten nach Beginn ihrer Berufsausübung freiwillig in das System der betrieblichen Vorsorge optieren.

Bei Entscheidung für die neue Selbständigenvorsorge muss ein entsprechender Vertrag mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse geschlossen werden! Die Bundeskammer der Architekten und Ingenierkonsulenten und die VBV – Vorsorgekasse AG haben einen Rahmenvertrag geschlossen, der auch die Modalitäten des Inkasso- sowie des Meldewesens regelt.

 
>> zum Vertrag

-> VBV – Vorsorgekasse, Leitzahl 71.600

Nutzen Sie folgende Vorteile zu Ihren Gunsten:


Die VBV – Vorsorgekasse zeichnet sich durch eine hervorragende Datenverwaltung aus. Qualität, Offenheit und Transparenz sind oberstes Gebot. Mehrfache nationale Auszeich-nungen (z.B.: durch die Österr. Gesellschaft für Umwelt und Technik, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Kooperation mit Lebensministerium und Umweltbundesamt) sowie internationale Anerkennungen (durch die Global Reporting Initiative, GRI) bestätigen die offene Kommunikation und die nachhaltige Unternehmens- und Kundenorientierung!

Die Veranlagung der VBV – Vorsorgekasse ist vorsichtig aber die Chancen nutzend ausgerichtet. Sicherheit steht an erster Stelle! Mit nachhaltigem Investment konnte die
VBV – Vorsorgekasse für Ihre Kunden seit Gründung im Jahr 2003 eine Performance von insgesamt rund 28% erwirtschaften und liegt damit über dem Branchenschnitt.

Betriebliche Vorsorge bedeutet mehr Sicherheit

Bei Beendigung der Berufsausübung bleibt der Anspruch aus der betrieblichen Vorsorge gegenüber der VBV – Vorsorgekasse bestehen. Wie Sie jedoch darüber verfügen können, hängt von folgenden gesetzlichen Voraussetzungen ab:

Verfügungsanspruch:

Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und

Jedenfalls aber

 

Verfügungsmöglichkeiten:


Sollten Sie keine der oben angeführten Verfügungsmöglichkeiten erreicht haben, wird Ihr Kapital in der VBV – Vorsorgekasse gewinnbringend für Sie weiter veranlagt.

Einmal jährlich informieren wir Sie mittels einer Kontoinformation per Post an Ihre Privatadresse über die Entwicklung Ihres Vorsorgeguthabens.

Sie haben aber auch die Möglichkeit mit Ihrem persönlichen PIN Code auf der Homepage der VBV – Vorsorgekasse jederzeit in Ihr Konto Einblick zu nehmen (Internetkonto)!

 

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