Zumindest die häufigsten Fragen haben wir hier zusammengafasst!
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Nr. |
Frage |
Antwort |
Gültig ab |
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1 |
Ab wann gilt die neue Selbständigenvorsorge? |
Die Selbständigenvorsorge trat mit 01.01.2008 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). |
Für wen gültig |
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2
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Wer ist von der neuen Regelung betroffen? |
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Freie Dienstnehmer |
Fallen automatisch in die betriebliche Vorsorge und werden im bereits bestehenden Beitrittsvertrag erfasst. |
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Selbständige |
Selbständige die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, fallen automatisch in die betriebliche Vorsorge und ggf. in den bereits für die Dienstnehmer bestehenden Beitrittsvertrag. |
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Freiberuflich Selbständige |
Für Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Notare) ist das Modell freiwillig. Sie konnten bis 31. Dezember 2008 in das neue System optieren (Opt-in-Modell) bzw. innerhalb von 12 Monaten nach Unternehmensgründung. |
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Land- und Forstwirte |
Für diese ist die betriebliche Vorsorge ebenfalls freiwillig. Sie konnten bis 31. Dezember 2008 in das neue System optieren bzw. innerhalb von 12 Monaten nach Unternehmensgründung. |
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Rechtsanwälte |
Für diese ist die betriebliche Vorsorge ebenfalls freiwillig. Sie konnten innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Berufsausübung in das neue Modell optieren. |
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Ziviltechniker |
Für diese ist die betriebliche Vorsorge mit Stichtag 01.01.2010 ebenfalls freiwillig möglich. Sie können bis 31. Dezember 2010 in das neue System optieren (Opt-in-Modell) bzw. innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Berufsausübung. |
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Bemessung und Beitrag |
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3
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Wie hoch ist der Beitrag? |
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Freie Dienstnehmer |
Der Beitrag beträgt 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts. |
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Selbständige |
Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der Krankenversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage, diese liegt für 2010 bei 57.540 Euro) |
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Freiberuflich Selbständige |
Freiberufler, die nach dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) bzw. Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pensionsversichert sind, zahlen 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der FSVG- bzw. GSVG-Pensionsversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage, diese liegt für 2010 bei 57.540 Euro). |
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Land- und Forstwirte |
Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der Krankenversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage). |
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Rechtsanwälte und Notare |
Für Rechtsanwälte und Notare beträgt der Beitrag jedenfalls 1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage (Fixbetrag, unabhängig von der Höhe des Einkommens) |
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Ziviltechniker |
Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) für die Pensionsversicherung. |
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4 |
Wie erfolgt die Finanzierung der Selbständigenvorsorge?
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Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Senkung des KV-Beitragssatzes von bisher 9,1 % auf 7,65 % und ist somit annähernd aufwandsneutral. Das Inkasso erfolgt über den zuständigen Träger der Sozialversicherung. Ausnahme : Für die Gruppe der Rechtsanwälte bzw. Ziviltechniker erfolgt ein Direktinkasso durch die Vorsorgekasse mittels Einziehungsauftrag.
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5 |
Ab wann werden voraussichtlich die Beiträge für Selbständige und Freiberufler vom zuständigen Träger der Sozialversicherung vorgeschrieben?
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Pflichtmodell: Für Gewerbetreibende und neue Selbständige werden die Beiträge ab dem 1. Quartal 2008 von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vorgeschrieben.
Opt-In-Modell: Für Freiberufler die nach dem GSVG bzw. FSVG pensionsversichert sind und sich für die Selbständigenvorsorge entscheiden, wurden die Beiträge erstmals im 4. Quartal 2008 vorgeschrieben.
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Vertrag |
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6
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Vertragsabschluß, was ist zu tun?
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Freie Dienstnehmer |
Besteht im Unternehmen bereits ein Beitrittsvertrag werden freie Dienstnehmer automatisch in diesem erfasst/integriert. Besteht noch kein Vertrag ist jedenfalls ein Vertrag vom Unternehmen/Arbeitgeber abzuschließen. |
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Selbständige |
Hat das Unternehmen bereits für die Dienstnehmer ein Beitrittsvertrag abgeschlossen, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Gibt es für die Dienstnehmer noch keinen Beitrittsvertrag (wenn keine Dienstnehmer beschäftigt sind oder die Dienstnehmer zur Gänze im System Abfertigung ALT sind), wird ein eigener Beitrittsvertrag für den Selbständigen benötigt. |
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| Freiberuflich Selbständige |
Wenn sich der freiberuflich Selbständige für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag abzuschließen. |
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Land- und Forstwirte |
Wenn sich der Land- und Forstwirt für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag abzuschließen. |
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Rechtsanwälte |
Wenn sich der Rechtsanwalt für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag abzuschließen. |
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Ziviltechniker |
Wenn sich der Ziviltechniker für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag abzuschließen. |
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7 |
Was ist mit Selbständigen oder Freiberuflern, die ihre Tätigkeit erst nach dem 1. Jänner 2008 aufnehmen? |
Der Unternehmer muss innerhalb von 6 Monaten (Pflichtmodell) bzw. 12 Monaten (Opt-in-Modell) ab Beitragspflicht eine Vorsorgekasse auswählen. |
8 |
Kann ich jetzt schon mit Ihrer Vorsorgekasse einen Vertrag abschließen |
Ja. Achtung: SV-Nummer, Name des GF, Dienstgeberkontonummer bitte unbedingt angeben! |
9 |
Gibt es Informationsunterlagen und neue Beitrittsverträge?
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Es gibt Informationsunterlagen und vier neue unterschiedliche Verträge.
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Meldewege |
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10 |
Wie erfährt die SVA, welche Vorsorgekasse ausgewählt wurde? |
Die jeweilige Vorsorgekasse informiert die SVA. |
11 |
Wie werden Selbständige über den verpflichtenden Vertragsabschluß informiert, wenn es erst in späteren Jahren zu einer selbständigen Tätigkeit kommt?
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Informationswege wie bisher (Vorsorgekasse , Brandingpartner, Steuerberater, Meinungsbildner, Medien, etc.). Es gibt grundsätzlich keine „Pflichtinformation“ an Selbständige. Im Worst-Case greift das Zuweisungsverfahren. |
12 |
Wird es auch für Selbständige welche keinen Beitrittsvertrag abschließen ein eigenes Zuweisungsverfahren geben? |
Ja. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ab Beitragspflicht keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Vorsorgekasse zugeteilt (Zuweisungsverfahren). |
Steuervorteile aus der Vorsorge |
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13 |
Besteht ein steuerlicher Vorteil bei Einzahlungen für die betriebliche Vorsorge? |
Ja, die Beitragszahlungen sind Betriebsausgabe (steuermindernd), die Auszahlung erfolgt mit dem verminderten Lohnsteuersatz von 6 %. bzw. Die Rentenoption ist zur Gänze steuerfrei! |
14 |
Erfolgt die Veranlagung auch KESt-frei?
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Ja, es fällt keine KESt an. |
Kontoinformation |
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15 |
Wo erhalte ich detaillierte Auskünfte über die geleisteten Beiträge und meine persönliche Anwartschaft? |
Nähere Auskünfte dazu erteilt die Vorsorgekasse über die Kontoinformation. Diese wird einmal pro Jahr an die Anwartschaftsberechtigten versandt. |
Verfügungsanspruch/Auszahlung |
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16 |
Wann besteht generell ein Verfügungsanspruch?
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Selbständigenvorsorge für Personen die der Krankenversicherung gemäß GSVG verpflichtend unterliegen: Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
Jedenfalls aber
Selbständigenvorsorge für freiberuflich Selbständige Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
Jedenfalls aber
Selbständigenvorsorge für Land- und Forstwirte Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und
Jedenfalls aber
Bei Tod des Selbständigen fällt der Kapitalbetrag an den Ehegatten sowie die Kinder, sofern für diese Familienbeihilfe bezogen wird. Gibt es keine anspruchsberechtigten Personen, so fällt das Kapital in die Verlassenschaft |
17 |
Was passiert, wenn aus der Selbständigkeit wieder in ein normales Dienstverhältnis gewechselt wird? |
Wenn das Gewerbe mind. 2 Jahre ruhend ist oder das Gewerbe generell beendet wird besteht Verfügungsanspruch. Die Anwartschaften bleiben jedenfalls unverfallbar! (siehe Antwort 16) |
18 |
Werden die Beitragsmonate von selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit zusammengezählt? |
Nein! Jede Beitragsart bzw. Beitragsgruppe ist separat zu sehen |
20 |
Wenn ich jetzt selbständig bin und zuvor angestellt war, bekomme ich dann mein Geld nach 3 Einzahlungsjahren?
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Wenn ich mit der unselbständigen Tätigkeit 36 Beitragsmonate erreicht habe und das Dienstverhältnis abfertigungswirksam vor dem Wechsel in die die Selbständigkeit beendet wurde, besteht Auszahlungsanspruch. Sind diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, gilt die 5-Jahresfrist, auch dann wenn man in dieser Zeit als Selbständiger beitragspflichtig ist (beide Beitragsarten gelten separat!) |
Sonderfälle
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Für wen gültig / Mehrfachbeschäftigungen |
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21 |
Wie ist vorzugehen, wenn jemand neben der unselbständigen Tätigkeit ein Gewerbe ausübt; muss oder darf er einzahlen?
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Ist abhängig von der Art der Selbständigkeit. Ist man Selbständiger, gemäß dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert, ist die Vorsorge verpflichtend. Ist man freiberuflich Selbständiger konnte man sich bis 31.12.2008 freiwillig entscheiden ob man in die Vorsorge optieren möchte (bzw. innerhalb eines Jahres ab Beginn der Tätigkeit). |
22 |
Ich habe eine Tischlerei und nebenbei einen landwirtschaftlichen Betrieb. Muss ich für beide Gewerbe einen eigenen Beitrittsvertrag abschließen bzw. muss ich überhaupt für den landwirtschaftlichen Betrieb einen Vertrag abschließen?
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Wenn bei der Gewerbeausübung der Tischlerei eine GSVG Pflichtversicherung vorliegt, muss verpflichtend ein Beitrittsvertrag abgeschlossen werden (außer man hat schon für Dienstnehmer einen bestehenden Beitrittsvertrag). Der landwirtschaftliche Nebenerwerb fällt unter die Regelung für freiberuflich Selbständige und für diese Gruppe ist ein Beitritt optional. Die Summe der Beiträge ist maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage. |
23 |
Als Rechtsanwalt betreibe ich eine Kanzlei in Wien. Nebenbei halte ich an der Wirtschaftsuniversität Vorträge. Meine Tätigkeit für die Uni erfolgt als freier Dienstnehmer. Was muss ich jetzt im Rahmen des neuen Gesetzes beachten? |
Da für Rechtsanwälte in Folge immer die Höchstbeitragsgrundlage herangezogen wird, und diese die Obergrenze für Vorsorgebeiträge darstellt, ist eine Beitragszahlung aus dem freien Dienstverhältnis an der Uni nicht möglich. |
Bemessung und Beitrag |
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24 |
Muss man als Selbständiger auch Beiträge zahlen, wenn man Angestellter ist und der Dienstgeber schon Beiträge nach dem BMSVG zahlt? |
Grundsätzlich ja! Aber auch in diesem Fall gilt die Maximierung mit der Höchstbeitragsgrundlage. |
25 |
Ich habe soeben eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Für die ersten drei Jahre meiner Tätigkeit wird die vorläufige Beitragsgrundlage in der Kranken bzw. in der Pensionsversicherung zur Entrichtung meiner Beiträge herangezogen. Gilt dies auch für Vorsorgebeiträge? Kommt es zu einer Nachbemessung aufgrund des endgültigen Einkommenssteuerbescheids? |
Die Beiträge werden aufgrund der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung). Ausnahme: Für Rechtsanwälte und Notare gilt ab Beitragspflicht die Höchstbeitragsgrundlage. |
26 |
Darf mehr als 1,53 % einbezahlt werden? --> nicht mehr steuerbegünstigt oder nicht möglich? |
Ist nicht möglich! Der Beitragssatz ist fixiert mit 1,53 % der Beitragsgrundlage und maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage.
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27 |
Was passiert, wenn die Vorsorgebeiträge verspätet oder gar nicht bezahlt werden? |
Die Beiträge werden gemeinsam mit den GSVG-/FSVG-Beiträgen von der SVA eingemahnt und ggf. in Exekution gezogen. Unabhängig davon führen nur bezahlte Vorsorgebeiträge zu einer Leistung. Verzögerte Zahlungen führen dazu, dass die Vorsorgekasse die Beiträge erst später veranlagen kann und die Leistung daher niedriger ausfallen wird. |
28 |
Was geschieht, wenn man aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit über der Höchstbeitragsgrundlage verdient, aber aufgrund einer längeren Unterbrechung (zB: langer Krankenstand) unter diese Grenze fällt? |
In diesem Fall kann es passieren, dass man für den Zeitraum der Unterschreitung doch wieder in die Beitragspflicht fällt.
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29 |
Wenn ich mit meinem Verdienst aus unselbständiger Tätigkeit und meinem Nebenerwerb aus Selbständiger Tätigkeit über der Höchstbeitragsgrundlage (57.540 Euro ab 2010) liege, muss ich dann auch den vollen BV-Beitrag aus beiden Erwerbsarten zahlen? |
In diesem Fall muss man beim zuständigen Träger der Sozialversicherung um eine Beitragsbefreiung ansuchen. Dies wird mittels einer Differenzvorschreibung beantragt. |
Was bedeutet Bruttokapitalgarantie? |
Die Vorsorgekasse muss garantieren, dass der Anwartschaftsberechtigte zumindest die Summe der zugeflossenen Kapitalbeträge zuzüglich der allenfalls aus einer anderen Vorsorgekasse übertragenen Kapitalbeträge bei Auszahlung erhält. Die Garantie ist in § 24 BMSVG geregelt. Es handelt sich um eine Bruttogarantie. Das heißt, es müssen die eingezahlten Beiträge vor Abzug von Kosten für die Verwaltung oder die Veranlagung garantiert werden. |
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Vertrag |
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31 |
Eine Person ist bei einer GmbH als Dienstnehmer beschäftigt und hat bei einer weiteren GmbH eine Mehrheitsbeteiligung. Kann er in diesem Fall eine andere Vorsorgekasse wählen? |
In seiner unselbständigen Tätigkeit fällt er automatisch in die bereits ausgewählte Vorsorgekasse (Mitarbeitervorsorge). Gibt es bei der zweiten GmbH keinen Vertrag für Dienstnehmer, kann er in seiner Tätigkeit als Selbständiger durchaus eine eigene Vorsorgekasse wählen. |
32 |
Eine Person ist bei unterschiedlichen GmbH's mehrheitlich beteiligt. Kann er für beide Geschäftstätigkeiten unterschiedliche Vorsorgekasse wählen. |
Sind bei beiden GmbH's bereits Dienstnehmer im neuen System (und es bestehen 2 unterschiedliche Verträge bei unterschiedlichen Kassen) muss er sich für eine Vorsorgekasse entscheiden. |
33 |
Kann ein Selbstständiger den Vertrag kündigen und zu einer anderen Vorsorgekasse wechseln?
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Ja! Auch Beitrittsverträge für Selbständige und Freiberufler können unter den gesetzlichen Kündigungsfristen per Jahresultimo gekündigt werden. Aber nur dann, wenn er wie bisher zeitgerecht einen Vertrag bei einer neuen Vorsorgekasse abschließt. Der Wechsel gilt für das ganze Unternehmen! |
34 |
Kann man als Freiberufler bzw. Land- und Forstwirt aus dem freiwilligen Modell jederzeit wieder austreten? |
Nein! Wenn man sich für den Beitritt entschieden hat, ist ein Einstellen, Aussetzen oder eine Einschränkung der Beitragsleistung nicht zulässig. |
Abfertigung ALT / Übertragung |
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Können Vordienstzeiten übertragen werden? |
Nein. |